Zeit läuft ab für Bleiberechtsregelung
Münsteraner Bundestagsabgeordnete wollen kurzfristig Verlängerung/Caritas: Menschen nicht in ständiger Angst leben lassen
Münster (cpm).
Zehntausende Menschen leben in
Angst vor dem 31. Dezember. Mit diesem Tag läuft ihre vorläufige
Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Bleiberechtsregelung ab und die meisten
werden die damit verbundene Forderung nach eigenständiger Sicherung des
Lebensunterhalts zumindest noch nicht erfüllen können. Eine Verlängerung der
Regelung ist nach Ansicht aller vier münsterschen Bundestagsabgeordneten
unabdingbar. Sie unterstützten damit
die Forderung der evangelischen und katholischen Kirche auf einer Tagung
des Diözesancaritasverbandes Münster am Dienstag. Christoph Strässer (SPD) und
Ruprecht Polenz (CDU) wollen noch für die letzten zwei Sitzungswochen vor der
Wahl einen Vorstoß unternehmen. Winfried Nachtwei (Bündnis 90/Die Grünen)
unterstützt dies, Daniel Bahr (FDP) ist skeptisch wegen der Kürze der Zeit,
sieht aber eine Chance gleich am Anfang der nächsten Legislaturperiode.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass zunächst Zeit
gewonnen werden muss, damit die betroffenen Familien nicht in die Kettenduldung
und damit in die Perspektivlosigkeit zurückfallen. Das 2007 von der
Innenministerkonferenz beschlossene Bleiberecht sollte es langjährig in
Deutschland lebenden Flüchtlingen ermöglichen, eine dauerhafte
Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. "Wir haben damals schon davor gewarnt,
dass die damit verbundenen Forderungen diesem Ziel entgegen stehen",
erklärte Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann. Kritiisert wurde auf der
Tagung insbesondere das Kriterium, dass sich die Familien eigenständig
versorgen können müssen und keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen dürfen.
"Dazu müssen sie auch eine realistische Chance
erhalten", forderte Weihbischof Dr. Josef Voss, in der Deutschen
Bischofskonferenz für Migrationsfragen verantwortlich. Das sei in der
derzeitigen Wirtschaftskrise weniger denn je gegeben. An einem Beispiel
rechnete ein Mitarbeiter der Caritas in Rheine vor, dass dies selbst einem
deutschen Facharbeiter bei mehreren Kindern kaum gelingen könne, weit weniger
Flüchtlingen, denen das Ausländerrecht über Jahre verwehrt habe, sich eine
Arbeitsstelle zu suchen.
Für Voss müssen die Ansätze genutzt werden, die das
neue Zuwanderungsrecht bietet, "die aber durch Ausführungsbestimmungen
verschüttet sind." Zu fragen sei zudem, ob man erst Integration fordern
könne und erst danach die Perspektive einräume, bleiben zu dürfen. Nach Ansicht
des münsterschen Weihbischofs, der den gemeinsamen Aufruf der evangelischen und
katholischen Kirche für ein humanitäteres Bleiberecht vertrat, ist "das
Gelingen eines vernünftigen Bleiberechts entscheidend dafür, dass das gesamte
Ausländerrecht gelingt."
Die Forderungen trafen bei den Politikern aller vier
Parteien auf offene Ohren - selbst wenn sie nicht der "Linie meiner Partei
entsprechen", wie Ruprecht Polenz bekannte. Die Konflikte verlaufen nicht
mehr zwischen den Parteien, erklärte Winfried Nachtwei, sondern mit der
"harten Fraktion der Innenpolitiker". Er forderte die Teilnehmer der
Tagung und die Verantwortlichen in Caritas, Diakonie und den Kirchen dazu auf,
sich auf allen Ebenen für eine Verlängerung des Bleiberechts über den 31.
Dezember hinaus einzusetzen. Die Landesregierungen könnten über den Bundesrat
die Initiative ergreifen und sie wiederum von Beschlüssen der Kommunen dazu
bewegt werden.
Einigkeit bestand darüber hinaus, dass es mit der
Verlängerung allein nicht getan sein wird. "Dann müssen wir die Zeit aber
auch nutzen", plädierte Daniel Bahr dafür, die Regelungen gründlich zu
überdenken. Wobei es für Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann nicht
allein um gesetzliche Änderungen gehen kann, sondern vor allem auch den
Ausländerämtern ein größerer Ermessensspielraum eingeräumt werden muss und
ihnen das Signal gegeben wird, diesen auch zu nutzen. Beispiele aus der Praxis
zeigten, dass die schon jetzt bestehenden Möglichkeiten, zugunsten der
Flüchtlingsfamilien zu entscheiden, in manchen Regionen sehr restriktiv
gehandhabt würden.
872009 18. August 2009
