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Weitere Informationen zur steuerrechtlichen Behandlung von Stiftungen: Ihre Steuervorteile
 
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Sabine Kott

Caritas GemeinschaftsStiftung
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster

Telefon 0251 8901-293
Telefax 0251 8901 4287

E-Mail: gemeinschaftsstiftung@caritas-muenster.de  

 
Spenden & Stiften  

Logo der Caritas GemeinschaftsStiftung

Ihre Unterstützung wird belohnt

Steuerliche Vorteile erleichtern das Stiften


Steuerliche Vorteile erleichtern das Helfen. Auch wenn es für Sie nicht der wichtigste Aspekt ist: Die steuerlichen Vorteile im Falle von Spenden und Zustiftungen sind nicht von der Hand zu weisen. Und mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 10. Oktober 2007wurden diese Anreize erheblich verbessert.

Die Caritas GemeinschaftsStiftung ist wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke von der Körperschaftssteuer befreit und stellt für Spenden oder Zustiftungen Zuwendungsbestätigungen aus, die als Sonderausgabe bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Für Spenden gilt:
Spenden in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte können als Sonderausgabe abgezogen werden. Bei Ehepaaren triftt diese Regelung auf beide Partner zu. Werden darüber hinaus Spenden getätigt, können sie nicht mehr als Sonderausgabe abgezogen werden.

Für Zustiftungen gilt:
Zuwendungen in den Kapitalstock einer Stiftung (Zustiftungen) können bis zu einem Höchstbetrag von bis zu 1.000.000 Euro als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung selbst und über den Zeitraum der folgenden neun Jahre verteilt geltend gemacht werden. Bei Ehepaaren trifft auch diese Regelung auf beide Ehepartner zu.

Über konkrete Möglichkeiten im Rahmen von Zustiftungen und die Errichtung von Stiftungsfonds informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch