
Angela Tieben
Referat Soziale Arbeit
Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
Telefon 0251 8901-363
Telefax 0251 8901-4288
E-Mail: tieben@caritas-muenster.de
Hilfestellung im täglichen Leben
Über die Hälfte aller Rechtlichen Betreuung von Ehrenamtlichen geführt
Erkrankungen, geistige oder körperliche Behinderungen, Suchtkrankheiten und Altersverwirrtheit sind Krankheitsbilder, die im fortgeschrittenen Stadium dazu führen können, dass Betroffene ihre eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. In diesen oder ähnlichen Situationen kann das Familiengericht auf Antrag eine rechtliche Betreuerin oder Betreuer bestellen.
Geregelt ist die Rechtliche Betreuung in §§1896 BGB ff: "Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung oder einer körperlichen Behinderung seinen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer" (gesetzlichen Vertreter).
Die rechtliche Betreuung stellt somit eine wichtige rechtliche Hilfe für die Betroffenen dar, kann aber von ihnen auch als
Einschränkung verstanden werden. Eine rechtliche Betreuung wird deshalb nur dann eingerichtet, wenn die Angelegenheiten des
Betroffenen nicht durch ihn selbst oder andere Hilfen besorgt werden können. Die Betreuung wird für unterschiedliche Aufgabenbereiche
wie Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten, für die Gesundheitsfürsorge oder für Fragen des Aufenthaltsrechtes bestellt. Bei
allen Entscheidungen hat das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten Vorrang. Zur rechtlichen Betreuerin oder Betreuer kann jede
volljährige, in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht eingeschränkte Person bestellt werden.
In den 22 Betreuungsvereinen der Caritas- und Fachverbände in der Diözese Münster werden ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen
und Betreuer gewonnen, in ihre Aufgaben eingeführt, geschult und begleitet. Darüber hinaus sind hauptamtliche Mitarbeite Mitarbeiter
in den Vereinen als Vereinsbetreuer tätig, wenn die Fälle besonders schwierig sind oder keine ehrenamtlichen Betreuer zur
Verfügung stehen.
Zusätzlich informieren die Betreuungsvereine Interessierte über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
und bieten Beratung für Bevollmächtigte an.
