
Heinz Kues
Referat Behindertenhilfe
Diözesancaritasverband Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
Telefon 0251 8901-281
Telefax 0251 8901-4306
E-Mail: kues@caritas-muenster.de
Alltägliches Leben neu entdecken
Programm nach den individuellen Bedürfnissen des Besuchers ausrichten
Für wen?
In den Tagesstätten werden Menschen mit einer chronisch psychischen Krankheit oder Behinderung aufgenommen. Diese sind mit
einer regelmäßigen Beschäftigung in einer Werkstatt (noch) überfordert. Erwartet wird jedoch, dass der Besucher insgesamt
15 Stunden, verteilt auf drei Tage pro Woche, die Einrichtung besuchen kann.
Ziel und Aufgabe
Die Mitarbeiter in Tagesstätten unterstützen Menschen, die Hilfe bei der Tagesstrukturierung und der sinnvollen Alltagsgestaltung
benötigen. Ziel ist eine emotionale, kognitive und soziale Förderung des psychisch erkrankten Menschen.
Programm
Bei den Tagesstätten handelt es sich um regelmäßige, verbindliche Tagesprogramme. Die Bedürfnisse und Erfordernisse, die der
Alltag an die kranken Menschen stellt, werden hierbei besonders berücksichtigt. Die Angebote werden individuell zwischen Mitarbeitern
und Patienten besprochen und richten sich nach den Zielen der zu betreuenden Person. Beispiele sind:
- Alltägliche Arbeiten wie Kochen, Haushaltsführung, Budgetplanung werden gemeinsam übernommen.
- Durch kreative Angebote im Bereich Ergotherapie wird dem Patienten geholfen, eingeschränkte Fähigkeiten in ihrer Durchführung zu stärken.
- Eine vielfältige gemeinsame Freizeitgestaltung in den Bereichen Kultur, Natur, Musik und Bewegung.
- Es finden viele Gespräche, in Einzel- oder Gesprächsgruppen, statt.
- Es wird auf die Einhaltung von Arztterminen, ärztlichen Anordnungen und weiteren Verpflichtungen geachtet.
- Der Patient soll motiviert werden, seinen Alltag möglichst eigenverantwortlich zu planen.
Finanzierung
Der Aufenthalt und die Begleitung in den Tagesstätten sind kostenlos. Gebühren werden nur für die Verpflegung erhoben. Ist
die Tagesstätte für den Besucher selbst nicht zu erreichen und es wird ein Fahrdienst in Anspruch genommen, muss auch dieser
selbst bezahlt werden.
