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Ansprechpartner

Portätfoto von Heinz Kues

Heinz Kues
Referat Behindertenhilfe

Diözesancaritasverband Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster

Telefon 0251 8901-281
Telefax 0251 8901-4306

E-Mail: kues@caritas-muenster.de  

 
Tagesstätten  

Alltägliches Leben neu entdecken

Programm nach den individuellen Bedürfnissen des Besuchers ausrichten

Für wen?
In den Tagesstätten werden Menschen mit einer chronisch psychischen Krankheit oder Behinderung aufgenommen. Diese sind mit einer regelmäßigen Beschäftigung in einer Werkstatt (noch) überfordert. Erwartet wird jedoch, dass der Besucher insgesamt 15 Stunden, verteilt auf drei Tage pro Woche, die Einrichtung besuchen kann.

Ziel und Aufgabe
Die Mitarbeiter in Tagesstätten unterstützen Menschen, die Hilfe bei der Tagesstrukturierung und der sinnvollen Alltagsgestaltung benötigen. Ziel ist eine emotionale, kognitive und soziale Förderung des psychisch erkrankten Menschen.

Programm
Bei den Tagesstätten handelt es sich um regelmäßige, verbindliche Tagesprogramme. Die Bedürfnisse und Erfordernisse, die der Alltag an die kranken Menschen stellt, werden hierbei besonders berücksichtigt. Die Angebote werden individuell zwischen Mitarbeitern und Patienten besprochen und richten sich nach den Zielen der zu betreuenden Person. Beispiele sind:

  • Alltägliche Arbeiten wie Kochen, Haushaltsführung, Budgetplanung werden gemeinsam übernommen.
  • Durch kreative Angebote im Bereich Ergotherapie wird dem Patienten geholfen, eingeschränkte Fähigkeiten in ihrer Durchführung zu stärken.
  • Eine vielfältige gemeinsame Freizeitgestaltung in den Bereichen Kultur, Natur, Musik und Bewegung.
  • Es finden viele Gespräche, in Einzel- oder Gesprächsgruppen, statt.
  • Es wird auf die Einhaltung von Arztterminen, ärztlichen Anordnungen und weiteren Verpflichtungen geachtet.
  • Der Patient soll motiviert werden, seinen Alltag möglichst eigenverantwortlich zu planen.

Finanzierung
Der Aufenthalt und die Begleitung in den Tagesstätten sind kostenlos. Gebühren werden nur für die Verpflegung erhoben. Ist die Tagesstätte für den Besucher selbst nicht zu erreichen und es wird ein Fahrdienst in Anspruch genommen, muss auch dieser selbst bezahlt werden.