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Angela Tieben
Referat Soziale Arbeit

Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster

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Telefax 0251 8901-4288

E-Mail: tieben@caritas-muenster.de

 
Hilfen für Ausländer, Asylbewerber, Aussiedler und Flüchtlinge  

Flüchtlinge und Asylbewerber brauchen Zuflucht

In der Diözese Münster gibt es 14 Flüchtlingsberatungsstellen

 

Eine junge Libanesin schaut lächelnd in die Kamera, neben ihr sitzt ein alter Mann und schneidet aus gebem Karton eine Blume aus.
Jungen geduldten Flüchtlingen wie der Libanesin Gülsum ist
der Zugang zu Ausbildung und Arbeit verwehrt. Im Rahmen
eines Freiwilligen Sozialen Jahrs war sie beliebte
Ansprechpartnerin der alten Menschen.

Asylbewerber und Flüchtlinge reisen in die Bundesrepublik Deutschland ein, weil sie in ihrem Heimatland politisch verfolgt werden und/oder Bürgerkriege herrschen. Sie unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland neben dem Ausländergesetz speziellen Gesetzen wie dem Asylverfahrensgesetz, dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Zunehmend sind die Einreisemöglichkeiten in den letzten Jahren eingeschränkt und die Leistungen abgesenkt worden. Die gewünschte Wirkung, vor weiterem Zuzug abzuschrecken, wird erzielt: Die Zahl der Asylbewerber ist seit einigen Jahren rückläufig.

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind noch einmal deutlich abgesenkt gegenüber der Sozialhilfe. In einigen Kommunen wie beispielsweise Bocholt erhalten die Flüchtlinge lediglich Lebensmittelpakete statt Geld. Zudem sind die medizinischen Leistungen auf das Lebensnotwendigste beschränkt, werden teilweise nicht einmal Brillen als erforderlich anerkannt. Sich den Lebensunterhalt selbst zu verdienen, ist durch entsprechende Regelungen selbst für Flüchtlinge, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und die absehbar nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, praktisch unmöglich. Dies führt zu starken gesundheitlichen und psychischen Belastungen der Asylbewerber und Flüchtlinge.

Neben Hilfe in bürokratischen Angelegenheiten benötigen sie deshalb auch psychologische und pädagogische Betreuung. In der Diözese Münster gibt es 14 Flüchtlingsberatungsstellen der Caritas, in denen die Mitarbeiter die Hilfesuchenden beraten, unterstützen und begleiten. Hinzu kommen viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sich mit viel Engagement dieser Menschen annehmen.

Zuständig für die Prüfung der Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) mit seinen Nebenstellen in den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB).

Asylbewerber und Flüchtlinge unterliegen bis zur Anerkennung als politische Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte einer Reihe von gravierenden Beschränkungen wie dem Arbeitsverbot, Residenzpflicht, AsylbLG, Unterbringung in Sammelunterkünften...

Von wesentlicher Bedeutung wird zukünftig auch mit Blick auf die Harmonisierung des europäischen Rechts in Europa die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) sein.

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