1. Workshop zum grenzachtenden Umgang am 21. Mai 2011
Vortrag: Das weite Feld zwischen strafbaren Grenzverletzungen und grenzachtendem Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Vortrag: Umgang mit dem Verdacht - Was kann/muss ich tun?
2. Workshop zum grenzachtenden Umgang am 21. September 2011
Vortrag: Organisationsstruktur entwickeln - zum grenzachtenden Umgang
Präsentation: Organisationsstruktur entwickeln - zum grenzachtenden Umgang
3. Workshop zum grenzachtenden Umgang am 28. März 2012
4. Workshop am 7. November 2012
Sexualpädagogik in den Diensten und Einrichtungen der Erziehungshilfe
Tagesordnung
5. Workshop am 24. April 2013
„Eine Einrichtung macht sich auf den Weg“
Tagesordnung
Anmeldung
23. September 2010
Von Wertebastlern und Sinnsuche - Religionssensible Spurensuche in der Erziehungshilfe
26. Oktober 2010
Borderline-Persönlichkeitsstörung

Norbert Pastoors
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Erziehungshilfen - AGE
Anna-Stift Goch
Klever Str. 67
47574 Goch
Telefon 02823/2560-0
Telefax 02823/2560-20
E-Mail: n.pastoors@anna-stift.de

Barbara Kick-Förster
Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Erziehungshilfen - AGE
Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
Telefon 0251 8901-268
Telefax 0251 8901-4303

Peter Frings
Justititar
Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
Telefon 0251 8901-230
Telefax 0251 8901-4304
E-Mail: frings@caritas-muenster.de
Als erste Arbeitsgemeinschaft Erzieherische Hilfen hat die AGE in der Diözese Münster auf ihrer Mitgliedersammlung am 8. Dezember 2010 einstimmig eine Selbstverpflichtungserklärung zur gewaltfreien Erziehung, Bereuung und Beratung verabschiedet.
Beste Aussichten in der Erziehungshilfe: 54 Prozent der Mitarbeiter gehen bis 2025 in den Ruhestand. Und immer mehr Fachkräfte
werden gebraucht.
Außerdem: Arbeiten mit Menschen macht Spaß!
Infos zum Projekt Erziehungshilfe 2.0
3. Dezember 2009
Immer mehr Jugendliche "nicht bschulbar"
3. Dezember 2009
Zwei neue Köpfe im AGE-Vorstand
9. Dezember 2010
Machtmissbrauch konsequent entgegen wirken
Arbeitsgemeinschaft der Erziehungshilfen in der Diözese Münster - AGE
Fachberatung und Interessenvertretung für die Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe
Die 64 katholischen Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfen im nordrhein-westfälischen Teil der Diözese Münster haben sich im Dezember 2000 unter dem Namen "Arbeitsgemeinschaft der Erziehungshilfen in der Diözese Münster (AGE)" zusammen geschlossen.
Die AGE ist ein Fach- und Beratungsgremium der Mitglieder und des Caritasverbandes für die Diözese Münster in Fragen der Erziehungshilfen. Sie verfolgt das Ziel, die Erziehungshilfen aus dem Selbstverständnis der verbandlichen Caritas zu fördern und ihre fachliche Weiterentwicklung sowie Qualitätsentwicklung in Praxis und Theorie aus der Sicht der katholischen Kirche mitzugestalten.
Die AGE widmet sich insbesondere folgenden Aufgaben:
- Förderung und Weiterentwicklung der Erziehungshilfen in den katholischen Diensten und Einrichtungen
- Beratung von Grundsatz- und Strukturfragen der Erziehungshilfen
- Intensivierung des Informations- und Erfahrungsaustausches unter den Diensten und Einrichtungen der Erziehungshilfe
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu fachpolitischen Entwicklungen
Für die unterschiedlichen Arbeitsfelder der Erziehungshilfen wurden Fachkonferenzen gebildet, in die die Mitglieder ihre Mitarbeiter entsenden.
Derzeitige Fachkonferenzen sind:
- Beratungsdienste der Erziehungshilfe
Ansprechpartner: Andreas Groß (Caritasverband Dinslaken-Wesel, Telefon 0281-338340) und Anne Ruhe (Diözesancaritasverband Münster, Telefon 0251-8901-292) - Ambulante Dienste der Erziehungshilfe
Ansprechpartner: Angelika Rensinghoff (Caritsverband Rheine, Telefon 05971-862-346) und Johannes Röttgen (Diözesancaritasverband Münster, Telefon 0251-8901-311) - Einrichtungen der Erziehungshilfe
Ansprechpartner: Martin Wurzel (Kinder-,Jugend-und Familienhilfe Sankt Josef gGmbH, Duisburg Telefon 02065 99590 ) und Marion Schulte (Diözesancaritasverband Münster, Telefon 0251-8901-263)
Die Querschnittsthemen der Erzieherischen Hilfen wie beispielsweise die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule oder die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden in Fachausschüssen bearbeitet.
2. AGE-Aktionstag 2012
Nach dem großen Erfolg des ersten Aktionstages wurde in 2012 ein zweiter organisiert. Mit über 300 Teilnehmern wurde er noch besser angenommen. Hier einige Impressionen im Bild:
Weitere Bildimpressionen vom 2. Aktionstag der AGE am 13. September 2012
Presseinformation zum 2. AGE-Aktionstag
1. AGE-Aktionstag 2009
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Weitere Fotos vom AGE-Aktionstag
AGE-Vorstand neu gewählt
Neu gewählt wurde in der Mitgliederversammlung der Vorstand der AGE für eine dreijährige Amtszeit. Ihm gehören jetzt an Martin Wurzel (Duisburg), Norbert Pastoors (Goch), Andreas Groß (Dinslaken/Wesel), Christinane Jansen (Oer-Erkenschwick), Hildegard Frieling-Heipel (Bocholt) und Angelika Rensinghof (Rheine). Geborene Mitglieder sind aus dem Diözesancaritasverband als Geschäftsführerin der AGE Barbara Kick-Förster, Irmgard Frieling (Abteilungsleiterin Soziale Dienste und Familienhilfe) und Marita Haude (Referatsleiterin Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.)
Lobbystelle für die Durchsetzung jugendhilferechtlicher Ansprüche von Betroffenen
In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Erziehungshilfen in der Diözese Münster (AGE) unterhält der Diözesancaritasverband
eine Lobbystelle zur Durchsetzung jugendhilferechtlicher Ansprüche von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Denn es werden immer
wieder Fälle bekannt, in denen Kinder, Jugendliche und Familien ihre jugendhilferechtlichen Ansprüche gegenüber dem öffentlichen
Träger nicht durchsetzen konnten.
Die Lobbystelle steht insbesondere für folgende Themen zur Verfügung:
- Zuständigkeit gem. §19 SGB VIII / §39 BSHG
- Verbindlichkeit der Vereinbarungen gemäß §36 SGB VIII
- Verselbständigungsbeihilfen
- Lebensunterhalt bei Hilfe zur Erziehung, die im Rahmen von Fachleistungsstunden finanziert wird
- Durchsetzung von Jugendhilfe gemäß §41 SGB VIII
- Wunsch- und Wahlrecht


