
Barbara Klein-Reid
Referat Soziale Arbeit
Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
Telefon 0251 8901-364
Telefax 0251 8901-4288
E-Mail: klein-reid@caritas-muenster.de
Beratung von ausländischen Arbeitnehmern bleibt notwendig
Migrationsdienste der Caritas kümmern sich um spezifische Probleme
Migranten aus vielen Nationen die
Besonderheiten ihrer jeweiligen Kulturen kennengelernt
Viele sind als Gastarbeiter vor Jahrzehnten eingewandert. Auch wenn sie schon in zweiter und dritter Generation in Deutschland
leben, haben ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien spezifische soziale Probleme, die eine darauf abgestimmte Hilfe erfordern.
13 Caritas-Mitarbeiter in den Migrationsdiensten vor Ort kümmern sich um die ausländischen Arbeitnehmer. In den jährlich rund
8.000 Beratungsgesprächen geht es vor allem um
- Arbeit
- Probleme von Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf
- Verschuldung und die Zunahme materieller Armut
- Psychische und psychosomatische Probleme
- Altwerden in der Fremde und die damit verbundenen Schwierigkeiten
Über die Beratung hinaus bietet die Caritas in Kooperation mit anderen Trägern eine Vielzahl von Gruppen- und Bildungsangeboten, die jährlich von rund 5.000 Menschen besucht werden:
- Erwachsenen- und Familienbildung
- Kreative Gruppenarbeit
- Spiel- und Beschäftigungskreise
- Hausaufgabenhilfe
- Maßnahmen für besondere Zielgruppen oder zum Abbau ausländerspezifischer Defizite
Integration stellt Anforderungen an Migranten und Gesellschaft
In den sechziger Jahren wurde durch Anwerbung in verschiedenen Ländern eine starke europäische Wanderungsbewegung nach Deutschland in Gang gesetzt. Auf der Grundlage eines erhofften wirtschaftlichen Booms wurden zahlreiche "Gastarbeiter" in die Bundesrepublik geholt. Ähnliche Motive führten in der damaligen DDR zur Anwerbung von Vertragsarbeitern.
Die Zuwanderer hofften auf bessere Arbeits- und Lebensbedingungen als in ihren Heimatländern und wünschten sich und ihren Familien eine Zukunftsperspektive. Sie kamen vor allem aus den südeuropäischen Ländern Italien, Spanien, Portugal und Griechenland sowie den Staaten des ehemaligen Jugoslawien und der Türkei. Die deutschen Arbeitsmarktinteressen gaben dabei den Ausschlag für die "Ausländerpolitik" als Gesellschaftspolitik.
1973 wurde die weitere Anwerbung von Arbeitsmigranten gestoppt, um den Zuzug in die Bundesrepublik zu begrenzen. Fortan konnte eine Zuwanderung bis heute nur noch über den Familiennachzug und im Rahmen der Asylgewährung stattfinden.
Im Rahmen der EU-Gesetzgebung wurde Zuwanderung innerhalb der Mitgliedstaaten erleichtert, zugleich sicherte sich die Europäische Gemeinschaft verstärkt gegen die Zuwanderung aus sogenannten "Drittstaaten" ab.
Über 7,2 Millionen Ausländer lebten Ende 2000 im Bundesgebiet, etwa 8,8 Prozent der Bevölkerung. In der Diözese Münster leben ca. 200 000 ausländische Mitbürger, viele davon seit mehr als zehn Jahren. Über die Hälfte ihrer Kinder ist in der Bundesrepublik geboren und aufgewachsen, zum Teil leben die Familien in dritter Generation hier
Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, ist erstmals anerkannt worden, dass Zuwanderung nach Deutschland gewünscht wird und tatsächlich bereits seit längerer Zeit stattfindet. Migration und Integration ist ein gesellschaftliches Querschnittsthema. Das Einleben in eine Gesellschaft ist mit vielfältigen psychosozialen Belastungen verbunden:
- Orientierung in der fremden Sprache
- Anpassung an eine technologisierte Lebenswelt
- andere kulturelle Regeln und Rollenkonzepte
- Unsicherheiten der aufenthaltsrechtlichen Situation
Daraus ergibt sich ein Bedarf an Information und Hilfe, für die die Migrationsdienste der Caritas bereitstehen.
Andererseits stellt eine erfolgreiche Integration auch Anforderungen an die aufnehmende Gesellschaftt, die sich ebenfalls den neuen Gegebenheiten stellen muss.
