
Barbara Kick-Förster
Referat Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
Telefon 0251 8901-268
Telefax 0251 8901-4303
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Caritas bietet breites Angebot an erzieherischen Hilfen
Sozialgesetzbuch VIII bildet die gesetzliche Grundlage
Unter den Hilfen zur Erziehung werden heute alle beratenden, begleitenden und betreuenden Hilfesettings verstanden, die im
vierten Leistungsbereich "Hilfen zur Erziehung" des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (8. Buch des Sozialgesetzbuches SGB VIII) differenziert beschrieben werden.
Das SGB VIII ist von seinem Grundgedanken her ein Leistungsgesetz. Es stellt Familien Hilfeleistungen zur Verfügung, die in
partnerschaftlicher Kooperation mit den Hilfeberechtigten ausgehandelt und gestaltet werden und soll nicht dazu dienen, in
Familien einzugreifen.
In § 27 Abs. 1 SGB VIII heißt es: Wenn "eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet
ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist", dann haben die Personensorgeberechtigten einen Rechtsanspruch
auf diese Hilfeformen.
Unter anderem sind dies die Erziehungsberatung, die sozialpädagogische Familienhilfe, die Erziehung in einer Tagesgruppe,
die Vollzeitpflege und die Heimerziehung.
Um sicher zu stellen, dass die Familie umfassend über die möglichen Hilfearten informiert und dann auch die geeignete gefunden
wird, sieht das Kinder- und Jugendhilfegesetz in § 36 SGB VIII ein ganz bestimmtes Verfahren zur Hilfeplanung vor. Der Paragraph
über die Mitwirkung am Hilfeplan betont die partizipatorische Grundidee des SGB VIII und die hohen Anforderungen an die Fachlichkeit
der Hilfeleistenden bei den Entscheidungsfindungen.
Heute wird viel vom "Perspektivenwechsel" der Erzieherischen Hilfen gesprochen: Das SGB VIII als Leistungsgesetz stellt das
Kind bzw. den Personensorgeberechtigten mit seinen Interessen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt. Bei konsequenter Umsetzung
werden so flexible, maßgeschneiderte Hilfen entwickelt und die Übergänge zwischen den einzelnen Hilfesystemen miteinander
gestaltet.
