Arbeitshilfen
Schreiben an die Schwangerschaftsberatungsstellen
in NRW zum Verhältnis der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" zu Leistungen des SGB II.

Formulierungsvorschlag für ein Anschreiben der Schwangerschaftsberatungsstellen an den zuständigen Sozialleistungsträger im Zusammenhang mit Rechtsverstößen von SGB II und Leistungen der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens".
 
Ansprechpartner

Porträtfoto von Peter Hoffstadt

Peter Hoffstadt
Geschäftsführung Zuwendungsempfänger NRW
Stellvertretender Diözesancaritasdirektor

Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster

Telefon 0251 8901-233
Telefax 0251 8901-4232

E-Mail: hoffstadt@caritas-muenster.de  


Porträtfoto von Karin Overmann-Thiel

Karin Overmann-Thiel
Sachbearbeitung
Bundesstiftung Mutter und Kind 

Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster

Telefon 0251 8901-224
Telefax 0251 8901-4232

E-Mail: overmann-thiel@caritas-muenster.de  

 
Schwangerschaftsberatung in der Diözese Münster
Informationen zur Schwangerschaftsberatung und Adressen der katholischen Beratungsstellen in der Diözese Münster
 
Fachinformationen  

Das Logo zeigt über und unter dem Schriftzug je eine angedeutete orange Welle.

Finanzielle Unterstützung für werdende Mütter in Notlagen

Caritasverband für die Diözese Münster vergibt die Mittel für Nordrhein-Westfalen

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" ist 1984 gegründet worden, um schwangeren Frauen in Notlagen unbürokratisch zu helfen.

Die Bundesstiftung vergibt die Mittel je nach Einwohnerzahl an die Bundesländer, die für die weitere Verteilung verantwortlich sind. Die meisten Bundesländer haben dazu eigene Landesstiftungen gegründet. Die Bundesländer Hessen, Saarland, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen (NRW) haben aus politischen Gründen entschieden, die Bundesstiftungsmittel nicht in eigener Regie zu verteilen.

Caritas und Diakonie war und ist es ein großes Anliegen, dass die Mittel der Bundesstiftung auch in NRW verteilt werden können. Deshalb wurde dem Caritasverband für die Diözese Münster die Geschäftsführung als Zuwendungsempfänger für NRW übertragen. Außer Caritas und Diakonie sind die Beratungsstellen von AWO, Donum Vitae sowie einiger Städte und Landkreise in die Verteilung einbezogen.

Für werdende Mütter in Notlagen wurden 2008 in NRW rund 20 Millionen Euro für etwa 32.000 Anträge über die 181 Schwangerschaftsberatungsstellen in kirchlicher, freier oder kommunaler Trägerschaft vergeben. Über den Antrag auf Hilfe entscheidet die Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort. Dazu müssen die Einkommensverhältnisse offen gelegt werden.

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie über schwanger-info dajeb oder die Internetseiten der Spitzenverbände beziehungsweise der beteiligten Kommunen finden (Links am Ende der Seite). Die Adressen der Beratungssstellen in der Diözese Münster mit weiteren Informationen finden Sie auf unserer Seite Hilfen für Schwangere und junge Mütter .

Aus Mitteln der Stiftung können für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt sowie der Pflege und Erziehung eines Kleinkindes entstehen, Hilfen gewährt werden, insbesondere für:

  • die Erstausstattung des Kindes
  • die Weiterführung des Haushaltes
  • die Wohnung und Einrichtung
  • die Betreuung des Kleinkindes

Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Lage. Voraussetzung für die Hilfe sind:

  • eine bestehende Schwangerschaft
  • eine persönliche finanzielle Notlage
  • eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle und dortiger Antrag auf Hilfe durch die Bundesstiftung vor der Entbindung
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

Zuschüsse aus der Bundesstiftung sind nur zulässig, wenn die notwendige Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Die Mittel der Stiftung sind nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen wie beispielsweise aus dem SGB II/XII anzurechnen (siehe Arbeitshilfen in der rechten Spalte). Auf die Stiftungsmittel, die nachrangig gewährt werden, besteht kein Rechtsanspruch.

Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen folgender Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind an der Verteilung der Bundesstiftungsmittel beteiligt, hier können die Kontaktdaten der örtlichen Beratungsstellen eingesehen beziehungsweise erfragt werden:

Darüber hinaus können Anträge bei folgenden kommunalen Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt werden: