
Im Erfahrungsbericht sind Hintergründe und Regelungen zum Bleiberecht erklärt. Außerdem finden sich viele Beispiele aus der Praxis.

Angela Tieben
Referat Soziale Arbeit
Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
Telefon 0251 8901-363
Telefax 0251 8901-4288
E-Mail: tieben@caritas-muenster.de

Dr. Ulrich Thien
Referatsleiter Soziale Arbeit
Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
Telefon 0251 8901-296
Telefax 0251 8901-4288
E-Mail: thien@caritas-muenster.de
Zeit läuft ab für Bleiberechtsregelung
Münsteraner Bundestagsabgeordnete wollen kurzfristig Verlängerung/Caritas: Menschen nicht in ständiger Angst leben lassen
Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann,
Dr. Ulrich Thien, Ruprecht Polenz (CDU),
Christoph Strässer (SPD), Winfired Nachtwei
(Bündnis 90/ Die Grünen), Daniel Bahr (FDP)
Zehntausende Menschen leben in Angst vor dem 31. Dezember. Mit diesem Tag läuft ihre vorläufige Aufenthaltserlaubnis im Rahmen
der Bleiberechtsregelung ab und die meisten werden die damit verbundene Forderung nach eigenständiger Sicherung des Lebensunterhalts
zumindest noch nicht erfüllen können. Eine Verlängerung der Regelung ist nach Ansicht aller vier münsterschen Bundestagsabgeordneten
unabdingbar. Sie unterstützten damit die Forderung der evangelischen und katholischen Kirche auf einer Tagung des Diözesancaritasverbandes
Münster am Dienstag. Christoph Strässer (SPD) und Ruprecht Polenz (CDU) wollen noch für die letzten zwei Sitzungswochen vor
der Wahl einen Vorstoß unternehmen. Winfried Nachtwei (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt dies, Daniel Bahr (FDP) ist skeptisch
wegen der Kürze der Zeit, sieht aber eine Chance gleich am Anfang der nächsten Legislaturperiode.
Vollständige Presseinformation
Wer seinen Job verliert, verliert die Aufenthaltserlaubnis
Fallbeispiele zeigen, dass geringe Qualifikationen schnell zum Verhängnis werden
Mitgebrachte Qualifikationen der Immigranten werden in Deutschland nur selten anerkannt und die bisherigen Qualifizierungsangebote waren kaum möglich. Viele Betroffene arbeiten in unsicheren Arbeitsverhältnissen, doch wer seinen Job verliert oder zu verlieren droht, muss damit rechnen, dass ihm die Aufenthaltserlaubnis auf Probe entzogen wird.
Das Ehepaar A. floh 1991 das zweite Mal aus dem Kosovo nach Deutschlad. Sie gehören zu der Minderheit der Ashkali. Wegen ihrer Erlebnisse vor der Flucht ist Frau A. schwer traumatisiert. Mittlerweile hat Frau A. gut Deutsch gelernt und übt zwei Minijobs aus. Die drei in Deutschland geborenen Kinder besuchen erfolgreich die Schule. Auch Herr A. konnte im Oktober 2007, nachdem die Aufenthaltserlaubnis auf Probe erteilt war, endlich eine Arbeitsstelle im Baugewerbe annehmen. Im November erlitt er zwei Herzinfarkte und wurde gekündigt. Mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist wegen der fehlenden Lebensunterhaltssicherung nicht zu rechnen.
Familie K., serbisch-orthodoxe Christen, kommt aus dem Kosovo. Um die drei Kinder, die alle in Deutschland geboren sind, ernähren zu können, nehmen die Eltern jede mögliche Arbeit an. Herr K. hat zwei Teilzeitstellen, seine Frau trotz Krankheit einen Minijob. Bleibt alles, wie es ist, kann die Familie weiter in Deutschland bleiben. Fiele nur ein Arbeitsplatz weg, hätte die Familie nach 18 Jahren in Baden-Württemberg kein Bleiberecht mehr.
