
Dr. Ulrich Thien
Referatsleiter Soziale Arbeit
Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
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Armut hat viele Gesichter
Caritas sieht sich durch Urteil zu Regelsätzen bestätigt
Armut in Deutschland ist weiblich, jung und betrifft vor allem auch Kinder. Nach wie vor ist Deutschland eines der reichsten Länder der Erde. Das Bruttosozialprodukt war noch nie so hoch wie zur Zeit. Die Deutschen werden immer reicher, aber gleichzeitig wächst die Armut. Die Pole der Einkommensverteilung driften weiter auseinander. Hierdurch wird die Spaltung der Gesellschaft vorangetrieben. Solidarität bröckelt und der soziale Friede ist gefährdet.
Armut grenzt aus, macht krank und verkürzt Lebenserwartungen. Armut ist immer auch mit erheblichen Einschränkungen der Grundrechte
verbunden, dem Recht auf Teilhabe und auf Selbstbestimmung, mit Einschränkungen bei der Berufswahl und bei der Persönlichkeitsentwicklung.
Arbeitslosigkeit ist der Armutsverursacher Nummer 1.
Armut schließt aus, weil die Mittel fehlen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Oft treffen viele Faktoren zusammen
oder führt das eine zum anderen - der Verlust des Arbeitsplatzes in die Überschuldung, die Mietschuldung in die Wohnungslosigkeit,
die Verzweiflung darüber in die Sucht ...
Gesellschaftlich gilt Armut eher als Tabu und wird politisch oft geleugnet. Alle Armutsuntersuchungen wie auch zuletzt der
Landessozialbericht NRW 2007 sowie der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung belegen aber seit Jahren, dass die Schere zwischen Arm
und Reich immer weiter auseinander klafft. Hier einige ausgewählte Zahlen:
Nach dem LandessozialberichtNRW gelten 14,3 Prozent der Bevölkerung als armutsgefährdet, genau sind es:
- 45,0 % aller Erwerbslosen
- 43,3 % aller kinderreichen Familien (drei und mehr Kinder)
- 39,8 % aller Alleinerziehenden
- 39,4 % aller Migrant(inn)en (rund 1,3 Millionen Menschen)
- 40,0 % aller türkischen Mitbürger(innen)
- 24,4 % aller Personen unter 18 Jahren
- 6,8 % aller Personen über 65 Jahre
- 6,7 % der Erwerbstätigen
(Der Sozialbericht NRW 2007 legt die Armutsgefährdung wie folgt fest: "Personen gelten als armutsgefährdet, wenn ihr berechnetes bedarfsgewichtetes
Pro-Kopf-Einkommen (Nettoäquivalenzeinkommen) unterhalb von 50% des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens in NRW liegt. 2005 lag das durchschnittliche Nettoäquivalenzeinkommen bei 1229 Euro, die Armutsrisikoschwelle dementsprechend bei
615 Euro" (Seite 18, Sozialbericht NRW 2007)
Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht legt die Armutsrisikoschwelle bei 781 Euro fest. Bedarfsgewichtetes Nettoäquivalenzeinkommen
weniger als 60% des Mittelwertes (Median).)
Besonders strittig ist derzeit die Höhe der Regelsätze. Besonders strittig ist derzeit die Höhe der Regelsätze. Die Grundsicherung beträgt
nach der letzten Anpassung 2009 für Erwachsene (Kind bis sechs Jahre) 359,00 € (215,00 €):
- Nahrungsmittel 132,67 € (79,47 €)
- Bekleidung/Schuhe 35,68 € (21,37 €)
- Energiekosten/Wohnen/Reparaturen/Dienstleistungen 26,87 € (16,09 €)
- Haushaltsgegenstände 25,68 € (15,37 €)
- Gesundheitspflege 13,20 € (7,90 €)
- Verkehr 16,08 € (9,63 €)
- Nachrichtenübermittlung 31,52 € (18,88 €)
- Freizeit/Unterhaltung/Kultur 49,41 € (29,59 €)
- Bildung 0,00 € (0,00 €)
- Sonstiges (Friseur etc.) 27,89 € (16,70 €)
Der Regelsatz beträgt für eine alleinstehende Person 359 Euro. Leben zwei erwachsene Personen in einem Haushalt (eigene Kinder
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gelten als weitere Angehörige der Bedarfsgemeinschaft und erhalten lediglich 281 Euro),
beträgt der Regelsatz jeweils 323 Euro.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2010 ist eine Aufforderung an die Bundesregierung, bis Ende des
Jahres eine verfassungsfeste Neuregelung der Regelsätze des SGB II - insbesondere für Kinder, aber auch für Erwachsene - vorzulegen. Damit wird die langjährige Kritik der Caritas an der nicht
ausreichenden Höhe von Regelleistungen nach dem SGB II bestätigt.
Mit dem Urteil der Verfassungsrichter wird vor allem der besondere Bedarf der Kinder unabhängig von den Sätzen Erwachsener anerkannt. Nach den statistischen Angaben von Januar 2010 gibt es im Einzugsbereich der Diözese Münster rund 65.000 Kinder unter 18 Jahren und 162.000 Arbeitslosengeld II-Beziehende in den Kommunen und Kreisen der Diözese Münster.
Das Bundesverfassungsgericht hat klar und unmissverständlich die Würde des Menschen mit dem Sozialstaat verknüpft. Menschenwürdiges
Leben gerade auch für Arme und Ausgegrenzte, bedeutet nach Analyse der Karlsruher Richter, eine realitätsgerechte Existenzsicherung
zu gewährleisten: Ernährung, Kleidung, Mobilität, Haushaltsausstattung, Strom- und Energiekosten, angemessene Bildung. Gesellschaftliche
Teilhabe wie Teilnahme bei Sportveranstaltungen, Musikschule, Schwimmbad, Freizeitaktivitäten... ist genauso wichtig wie materielles
Auskommen!
