Diözese
Münster (cpm).
Seit 1993 sind die Leistungen für
Asylbewerber nicht angehoben worden und liegen inzwischen um 38 Prozent unter
den Regelsätzen für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Die Caritas in der
Diözese Münster begrüßt deshalb, dass das Bundesverfassungsgericht sie am 20.
Juni überprüfen will. "Passend geschieht das am Welttag der
Flüchtlinge", sagt
Diözesancaritasdirektor
Heinz-Josef
Kessmann
. Arbeitslosengeld II gelte
zurecht als Existenzminimum. Darunter dürfe es auch für Flüchtlinge keine
Leistungen geben. Das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen hatte die
Grundleistungsbeträge bereits als verfassungswidrig eingestuft und eine
entsprechende Vorlage nach Karlsruhe gegeben.
Im
Asylbewerberleistungsgesetz war vor fast 20 Jahren festgelegt worden, dass
Flüchtlinge 20 Prozent geringere Leistungen als Sozialhilfebezieher bekommen.
Ohne Anhebung liegen sie durch die Preissteigerungen inzwischen fast doppelt
soviel
darunter. Kinder im Einschulungsalter erhalten sogar
nur noch die Hälfte, des Geldes, das gleichaltrigen deutschen Kindern in
Familien zusteht, die von ALG II leben.
Die Caritas erwartet
nicht, dass das Gericht das Gesetz
ingesamt
als
verfassungswidrig einstuft. "Wir hoffen aber, dass eine deutliche Anhebung
der Grundleistungen verlangt wird", so
Kessmann
.
064-2012
19. Juni 2012