Umsetzung des KDG
Der Diözesancaritasverband Münster unterstützt ihm zugehörige Träger bei der Umsetzung der neuen Datenschutzanforderungen nach dem Vorbild anderer DiCV. Dazu sind zwei Projekte initiiert worden, an denen über 65 Einrichtungen aus dem nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster teilnehmen.
Im Januar 2018 startete das erste Projekt unter Leitung von Carina Ponelis, Rechtsanwältin und betriebliche Datenschutzbeauftragte beim DiCV Münster sowie externe Datenschutzbeauftragte der an diesem Projekt teilnehmenden Einrichtungen. Im August 2018 hatten sich genügend weitere Interessenten zusammengefunden, um ein zweites Projekt zu eröffnen, das von Mirko Schmidt als Volljurist und externem Datenschutzbeauftragten betreut wird.
Vorgaben des KDG umsetzen
In enger Zusammenarbeit mit den Einrichtungsleitungen und den Datenschutzkoordinatoren vor Ort werden die Vorgaben des KDG im Laufe von drei Jahren umgesetzt. Die Firma Curacon unterstützt die Projekte, indem sie Bestandsaufnahmen zur bisherigen Umsetzung des Datenschutzes bei den Projektteilnehmern vor Ort durchführt und beratend zur Seite steht.
Aktuelle Fragestellungen werden auf regelmäßigen Treffen der Datenschutzkoordinatoren behandelt. Sie werden zu verschiedenen Schwerpunkten geschult und können sich über gemeinsame Problemkreise austauschen. Da Schulungen zum Datenschutz für alle Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben sind, wird in den Projekten ein onlinebasiertes Schulungstool der Firma SFFP GmbH angeboten, an dessen Entwicklung die Diözesancaritasverbände Köln und Aachen maßgeblich beteiligt waren. Es ist speziell auf Einrichtungen der Caritas und die Anforderungen des KDG zugeschnitten. Aber auch persönliche Sprechstunden mit den externen Datenschutzbeauftragten können von den Einrichtungen angefragt werden.
Beide Projekte sind aktuell voll ausgelastet. Haben Sie Interesse, an einem zukünftigen Projekt teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte Maria Kasparczyk.