Explizites Ziel des Gesetzes ist es, die Wissensbasis im Bereich Wohnungslosigkeit für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung zu vergrößern und die Informationsgrundlage für politisches Handeln durch die Statistik zu schaffen. Unter Einbeziehung von Wissenschaft und Fachverbänden soll eine qualifizierte Datenbasis geschaffen werden. Der Deutsche Caritasverband e. V. (DCV) und seine Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (KAG W) unterstützen dieses Vorhaben nachdrücklich und werden es fachlich intensiv begleiten.
Im Bereich der Statistik sieht der Gesetzentwurf vor, in einem ersten Schritt Daten über Personen zu erheben, denen zum Stichtag 31. Januar wegen Wohnungslosigkeit Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind. Für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ist es von zentraler Bedeutung langfristig auch zu Daten darüber zu haben, wie viele Menschen von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Der DCV und seine KAG W bitten darum, im Gesetz den Begriff Wohnungslosigkeit zu weiten und alle Anstrengungen zu unternehmen, damit in der Berichterstattung und Statistik all diese Formen der Wohnungslosigkeit zügig umfasst werden. Eine umfassende Statistik würde Daten über die Bedarfe Wohnungsloser und von Wohnungsnot Betroffener liefern, zugleich Erkenntnisse über Entwicklungen auf den regionalen Wohnungsmärkten ermöglichen und aktuelle Hinweise auf möglicherweise bestehende nicht intendierte Nebenwirkungen von Regelungen der Sozialgesetzgebung und anderer Rechtskreise geben.